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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 B 2/03 KA ER   

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https://dejure.org/2003,7389
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 B 2/03 KA ER (https://dejure.org/2003,7389)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.2003 - L 10 B 2/03 KA ER (https://dejure.org/2003,7389)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - L 10 B 2/03 KA ER (https://dejure.org/2003,7389)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Aufschiebende Wirkung der Klage bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 B 2/03
    Indessen hat der Senat bereits entschieden, dass auch Rückforderungsbescheide infolge einer Plausibilitätsprüfung der Ausnahmeregelung des § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V zuzurechnen sind, mithin der hiergegen gerichtete Widerspruch keine aufschiebende Wirkung entfaltet (Beschluss vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER -).

    Im Rahmen des § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG entscheidet das Gericht nach Ermessen aufgrund einer Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen (Senatsbeschluß vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 86 b Rdn. 12; Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 1. Auflage, 2002, § 21 Rdn. 114; Düring in Berliner Kommentare, SGG, 1. Auflage, 2003, § 86 b Rdn. 6).

    Schließlich sind die vom Gesetz verfolgten Ziele einzubeziehen und mit den Interessen des Betroffenen abzuwägen (Senatsbeschluß vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - vgl. Meyer-Ladewig aaO § 86 a Rdn. 20).

    Dabei ist von der gesetzgeberische Grundentscheidung auszugehen, bei Honorarstreitigkeiten die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auszuschließen und damit der sofortigen Vollziehbarkeit des Verwaltungsaktes ein gesteigertes öffentliches Interesse beizumessen (Senatsbeschluß vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - und vom 11.02.2003 - L 10 B 11/02 KA - ).

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 B 2/03
    Plausibilitätskontrollen (§ 83 Abs. 2 SGB V) dienen dem Zweck, fehlerhafte Abrechnungen und unwirtschaftliche Leistungserbringung aufzudecken (BSG NJW 2001, 2822; Axer in Schnapp/Wigge § 7 Rdn. 34).

    Im Gegensatz zu sachlich-rechnerischen Berichtigungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen stellen Plausibilitätsverfahren allerdings kein eigenständiges Verfahren der Honorarkürzung dar (BSG NJW 2001, 2822).

    Hieraus könnte hergeleitet werden, dass Plausibilitätskontrollen nur eine Sonderform sachlich-rechnerischer Berichtigungen darstellen oder aber diesen zumindest nahestehen (hierzu BSG NJW 2001, 2822).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 B 2/03
    Nunmehr hat auch das BSG entschieden, dass sachlich-rechnerische Berichtigungen nur innerhalb einer Frist von vier Jahren seit Ergehen des Quartalsabrechnungsbescheides zulässig sind (BSG vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R -).
  • LSG Bayern, 27.10.1999 - L 12 KA 78/98

    Nachträgliche sachliche Richtigstellung von Honorarbescheiden wegen des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 B 2/03
    Soweit es um sachlich-rechnerische Richtigstellungen geht, teilt der Senat die Auffassung des Bayr. LSG, wonach sachlich-rechnerische Berichtigungen einer vierjährigen Ausschlußfrist unterliegen (Urteil vom 27.10.1999 - L 12 KA 78/98 -).
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